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360dreh.at
Werbeagentur Winkler e.U.
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AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 360dreh.at.
1. Geltung
a) Für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen oder etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, die nachfolgenden Bedingungen.
b) Gegenbestätigungen durch den Auftraggeber mit dem Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird widersprochen. Dessen abweichende Bedingungen gelten nur, soweit sie von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für mündliche Nebenabsprachen oder Ergänzungsvereinbarungen zum schriftlichen Vertrag.
2. Auftragserteilung, Auftragsannahme und Termine
a) Aufträge sind nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
b) Liefertermine sind grundsätzlich als unverbindlich anzusehen. Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Bei Nichteinhaltung ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt können vom Auftraggeber bestellte und abgenommene Lieferungen und Leistungen von uns berechnet werden, es sei denn, der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
c) Fixtermine für die Leistungserbringung sind nur gültig, wenn wir diese schriftlich als Fixtermin, Festtermin oder verbindlichen Termin bestätigen. Bei Fixterminen besteht bei Terminüberschreitung für den Auftraggeber das Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können von uns die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es sei denn der Auftraggeber würde durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen benachteiligt.
d) Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt – auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen, unter Ausschluss; jeglicher Schadensersatzansprüche – entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung durch uns ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
3. Auftragsausführung / Freigabe durch den Auftraggeber
Alle Aufträge werden mit größter Sorgfalt und dem Bemühen um umgehende Bearbeitung ausgeführt. Sollte es dennoch zum Verlust, zu Beschädigung von Gütern oder zu Verzögerungen kommen, so haftet der Auftragnehmer für sich und sein Team im Falle leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen der Haftungsbeschränkung der Art 17-28 CMR und lediglich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unbeschränkt. Die Geltendmachung von ideellen Werten und mittelbaren Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.
Im Falle von Beschädigungen der Güter hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer spätestens bis 12.00 Uhr des nächsten Werktages schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes (andere Übermittlungsarten sind ausgeschlossen) zu melden, widrigenfalls Ansprüche, welcher Art auch immer, gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen sind.
Für Schäden, die im Vermögensbereich des Auftraggebers entstehen, oder für Folgeschäden jeder Art, haftet der Auftragnehmer nicht.
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen hat der Auftraggeber die vollständige und unbeschädigte Übergabe der Güter an den Auftragnehmer zu beweisen.
4. Impressum und Werbung
a) Auf Vertragserzeugnissen können wir mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf uns hinweisen. Eine Zustimmung durch den Auftraggeber kann nur verweigert werden, wenn er ein überwiegendes Interesse daran hat.
b) Wir behalten uns vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden.
5. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
6. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Objekte ist. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
7. Gewährleistung, Haftung und Rückgaberecht
a) Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware, sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen, und schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
b) Rücksendungen jeder Art müssen mit uns abgesprochen werden. Unfrei zurück gesandte Ware wird nicht angenommen.
c) In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen zu anderen Aufträgen oder einzelnen Stücken nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Objekten innerhalb eines Auftrages
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Objekten, auch wenn sie von uns erstellt wurden, und dem Originalprodukt.
d) Mängel eines Teils der erstellten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
e) Bei einem von uns zu vertretenden Mangel der gelieferten Sache sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzleistung berechtigt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung steht dem Auftraggeber die Wahl zwischen Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu.
f) Weitergehende Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund des Auftraggebers – sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernehmen wir keine Haftung. Von diesem Ausschluss; sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von unseren Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen verursacht werden.
g) Für Schäden aus Verzug und Pflichtverletzungen von vertragswesentlichen Pflichten haften wir nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind.
h) Werden am gelieferten Gegenstand Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist unsere Haftung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder Schaden nicht ursächlich sind.
i) Alle uns übergebenen Vorlagen werden von uns sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernehmen wir nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
j) Vorgenannte Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten.
k) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
l) 360dreh.at ist berechtigt 4 Wochen nach Bezahlung der Ware, diese ohne weitere Verständigung zu vernichten.
8. Preis
a) Für unsere Produkte und Dienstleistungen gilt unsere aktuelle Preisliste, es sei denn, es wurden mit uns andere, schriftlich bestätigte Preise vereinbart.
b) Die Preise verstehen sich für Lieferung zuzüglich Umsatzsteuer, Verpackung und sonstiger Kosten.
c) Nachträglich, d. h. nach unserer Auftragsannahme, veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.).
d) Änderungen angelieferter oder übertragener Objekte und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat berechnet.
e) Wir sind berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten insbesondere an den angelieferten oder übertragenen Objekten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbständig auszuführen, wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt. Sofern die Objekte des Auftraggebers nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen und durch eine entsprechende Anpassung Fehler an dem Endprodukt entstehen, gehen diese nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass diese Arbeiten auf sein Risiko erfolgen. Eine Reklamation ist folglich ausgeschlossen. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn Prozent des Auftragswertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes (mindestens EUR 29,-) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur Berechnung dieser Kosten einzuholen.
f) Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Objekte bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. EUR 14,40 inkl. Mwst. fällig. Liegen die von uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.
9. Versand
a) Erfüllungsort ist der Sitz der Firma, somit Neubaugasse 12/23, 1070 Wien.
b) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
c) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
d) Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Der Gefahrübergang auf den Auftraggeber erfolgt auch bei Franko- und Frei-Haus-Lieferungen.
e) Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche hieraus uns gegenüber.
f) Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Österreich.
10. Eigentumsvorbehalt
a) Alle gelieferten Waren bleiben in unserem Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt die Ware unser Eigentum bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller.
b) Die Forderungen des Vertragspartners aus etwaiger Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Vertragspartner zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Hälfte des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
c) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
11. Zahlungsbedingungen
a) 360dreh.at ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse in Form von Teilzahlungen der Auftragssumme zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses ist von der Art des Projektes (Foto-, Film- oder sonstiges Projekt) abhängig und wird im jeweiligen Auftrag genau definiert.
Als Standardregel gilt:
- 30 % Anzahlung der Auftragssumme prompt nach Auftragserteilung
- Restzahlung der Auftragssumme prompt nach Fertigstellung des Werkes.
Bei Überschreitungen des Zahlungszieles sind wir berechtigt, angemessene Verzugszinsen, mindestens in Höhe von 12% p.A. zu stellen.
b) Der Auftraggeber kann mit Ansprüchen gegen uns nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt worden sind.
c) Zurückbehaltungsrechte können nur im Rahmen des selben Rechtsverhältnisses vom Auftraggeber geltend gemacht werden.
d) Ansprüche gegen uns sind nicht abtretbar.
12. Abrechnung, Genehmigungen und Änderungen
Die von uns erstellten Rechnungen erfolgen unter dem Vorbehalt etwaiger Irrtümer. Wir können bis spätestens sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber eine neue, berichtigte Rechnung erstellen. Sechs Wochen nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber gilt die Rechnung von diesem als genehmigt, es sei denn, sie wird innerhalb dieser Frist schriftlich unter Angabe der beanstandeten Rechnungsposition uns gegenüber gerügt. Nach Ablauf der Sechs-Wochen-Frist ist eine Änderung der Rechnung ausgeschlossen. Dies gilt auch für gewünschte Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift. Die Sechs-Wochen-Frist berührt nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen.
13. Handelsbrauch und Copyright
a) Für von uns im Kundenauftrag erbrachte kreative Leistungen behalten wir uns alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
14. Daten und Auftragsunterlagen des Auftraggebers sowie Datenverarbeitung
a) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Objekte, Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch uns für Beschädigung oder Verlust egal aus welchem Grund ist ausgeschlossen.
b) Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit EUR 75,- inkl. Mwst. für jeden archivierten Auftrag berechnet.
c) Der Versand von Daten oder anderen Auftragsunterlagen an den Auftraggeber oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Er beträgt je Sendung pauschal EUR 12,- inkl. Mwst. sowie Fracht- und / oder Kurierkosten.
d) Der eingesetzte 3D Model Viewer und andere von Drittherstellern produzierte Software werden „as is“ verwendet. Für Fehlleistungen oder Änderungen der Dienstleistungen von Drittherstellern kann keine Haftung übernommen werden. Für das Hosting der Daten gelten die AGBs der Dritthersteller.
15. Hosting
Der eingesetzte 3D Model Viewer und andere von Drittherstellern produzierte Software werden „as is“ verwendet. Für Fehlleistungen oder Änderungen der Dienstleistungen von Drittherstellern kann keine Haftung übernommen werden. Für das Hosting der Daten gelten die AGBs des Hosting Partners.
16. Geltendes Recht
Als Grundlage der gesamten Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich österreichisches Recht. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
17. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Wien, Österreich. Wir sind darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
18. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.